Die folgenden Kriterien werden während der Vertragslaufzeit zur Leistungsermittlung des Frachtführers (=Auftragnehmer) herangezogen. Die Beurteilung durch den Auftraggeber erfolgt mindestens einmal pro Jahr in Form einer Lieferantenbewertung. Zusätzlich behält sich der Auftraggeber vor, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Auditierung durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist der zu jeder Zeit uneingeschränkte, garantierte Zutritt zu Ihrem Betriebsgelände.
Die Ergebnisse der Beurteilungen aus den verschiedenen Fachabteilungen, werden dem Frachtführer präsentiert und mit ihm diskutiert. Negative Abweichungen müssen zu Korrekturvorschlägen und -maßnahmen führen. Für den Fall, dass keine Besserung eintritt, wird, um den Auftraggeber vor Schaden zu bewahren, ein „Phase Out Program” zwischen Auftraggeber und Frachtführer vereinbart, d.h. der Auftraggeber wird die in der Logistikvereinbarung genannten Leistungen sukzessive von anderen Frachtführern beziehen und davon Abstand nehmen, den gegenwärtigen Frachtführer zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich als Konsequenz eines negativen Audit-Ergebnisses eine fristlose Kündigung vor.