Qualität-Beurteilung

Allgemeine Grundsätze

Beim Be- und Entladen hat sich der Mitarbeiter des Frachtführers an die Weisungen und Aufforderungen des Auftraggebers zu halten. Das Tragen von Sicherheitsschuhen, Warnweste und Kopfbedeckung ist Pflicht. Des Weiteren ist auf saubere und ordentliche Kleidung zu achten.

Der Frachtführer hat für ausreichendes Ladesicherungsmaterial zu sorgen.

Die Be- und Entladung wird auf den Frachtführer übertragen und hat durch von bosch Tiernahrung bereitgestellte Verladehilfsmittel zu erfolgen.

Der Frachtführer hat bei der Erforderlichkeit zum Führen von Flurförderzeugen sicherzustellen, dass sein Personal über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Während des Be- oder Entladevorgangs sind die Fahrzeugmotoren auszustellen.

Grundsätzlich sind außerhalb von Be- und Entladezeiten die Türen des Laderaums vom Transportfahrzeug geschlossen zu halten.

Es werden grundsätzlich nur Standgeldforderungen akzeptiert, sofern diese durch entsprechende Nachweise (quittierte Standzeiten,…) belegbar sind.


Sämtliche Richtlinien und Sicherheitsvorschriften an den jeweiligen Be- und Entladestellen sind zwingend zu beachten. Explizit zu beachten ist hierbei die Kleiderordnung (Warnweste, Kopfbedeckung, Sicherheitsschuhe). Bei Nichteinhaltung wird die Zufahrt zum Gelände verwehrt.


Es ist den Fahrern untersagt, Produktions- und Verpackungsräume der bosch Tiernahrung GmbH & Co.KG zu betreten.


Lagerräume dürfen nur nach Genehmigung und nur in dem Bereich betreten werden, der zur Be- oder Entladung notwendig ist.


Das Rauchen, sowie der Verzehr von Speisen und Getränken, sind auf dem Gelände des Auftraggebers nur in ausgewiesenen Bereichen oder im Führerhaus des Frachtführers zulässig.

Leergutrückgabe und Leergutkontoführung

Der Tausch von Paletten beim Absender sowie beim Empfänger gilt grundsätzlich als vereinbart. Diese Leistung ist im Frachtpreis enthalten.


Für nicht getauschtes Leergut, separate Abholungen oder Kosten für die Rückführung der Lademittel ist der Frachtführer selbst verantwortlich.


Die bosch Tiernahrung GmbH & Co.KG ist im Bereich der Produktion, sowie der Lagerhaltung, mit vollautomatischen Anlagen ausgestattet. Bedingt durch den hohen Automatisierungsgrad benötigen wir trockene, maschinengängige, fördertechniktaugliche und hochregalfähige (MFH-taugliche) Paletten.


Alle Paletten die bei bosch Tiernahrung angeliefert werden, werden grundsätzlich durch eine vollautomatische Prüfstation hinsichtlich oben genannter Qualität überprüft. Das Leergut wird hierbei auch auf Feuchtigkeit überprüft und es wird grundsätzlich kein nasses Leergut angenommen. Nicht gebrauchsfähige (nicht tauschfähige) Paletten werden bereits im Vorfeld manuell aussortiert.

Die Prüfung erfolgt im Regelfall zu einem späteren Zeitpunkt, um Standzeit so gering wie möglich zu halten .Dem Fahrer wird vorab nur der Erhalt des ungeprüften Leerguts quittiert und der Fahrer muss gegenzeichnen, dass er mit einer späteren Prüfung einverstanden ist. Es wird ausschließlich der Palettenschein von bosch Tiernahrung als Beleg akzeptiert und es werden auch keine anderen Unterlagen quittiert (CMR, Lieferschein,…). Das Prüfprotokoll wird dann schnellstmöglich nachgereicht.


Sofern der Fahrer auf eine Anwesenheit bei der Prüfung besteht, ist mit entsprechender Wartezeit zu rechnen. Dadurch entstehende Folgekosten (Standgeld, Ausfallfracht,…) sind allein durch den Frachtführer zu tragen.


Leergutrückgaben die eine Menge von 200 Stk. (Euro / DDP) übersteigen, müssen mind. zwei Werktage vorher bei bosch Tiernahrung angemeldet werden.


Aussortierte Paletten (nicht MFH-tauglich) werden auf einem anderen Leergutkonto, wie die tauschfähigen Paletten erfasst. Es gibt vier Möglichkeiten um das Konto mit den aussortierten Paletten auszugleichen.

1. Abholung der aussortierten Paletten, nur in vorheriger Absprache von mind. einem Werktag mit bosch Tiernahrung. Die Abholung kann nur bis zu 4 Wochen nach Abgabe der Paletten erfolgen.

2. bosch Tiernahrung erwirbt die aussortierten Paletten des Frachtführers, durch eine Zahlung von 1,75 € pro Palette (Euro / DDP). Der Saldo des Leergutkontos wird anschließend angeglichen.

3. Umbuchung der aussortierten Paletten in tauschfähige Paletten im Faktor 2:1.

4. bosch Tiernahrung stellt dem Frachtführer pro aussortierte Paletten (Euro / DDP) 1,25 € Wandlungsgebühr in Rechnung. Der Bestand des Leergutkontos für aussortierte Paletten, wird auf das Leergutkonto der tauschfähigen Paletten dementsprechend umgebucht.Leergutrückgabe und Leergutkontoführung.

Konformität und Hygiene der Lieferung

Bei einer Teilladung muss sichergestellt werden, dass eine Kontamination durch andere unverträgliche Güter auszuschließen ist. Gegebenenfalls ist diesbezüglich Rücksprache mit der Qualitätssicherung des Auftraggebers zu halten.

Die entsprechenden behördlichen und hygienischen Vorschriften hinsichtlich Lebensmitteln oder anderen Gütern (Gefahrgut,…) sind einzuhalten.

Eine Kontamination der Güter, beispielsweise durch Glasbruch, Schädlinge oder vorherige Ladung ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.

Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Frachtführer entsprechende Nachweise (Reinigungspläne, Schulungsnachweise, etc.) beizubringen.

Unsere Ware darf ohne weiteren Schutz (z.B. Paletten) nicht auf dem Boden gelagert und transportiert werden.

Es dürfen nur tauschfähige Paletten zum Transport genutzt werden, sollten die Paletten nicht tauschfähig sein, hat der Frachtführer dies direkt bei Verladung zu reklamieren. Nicht tauschfähige Paletten werden dann entsprechend ausgetauscht.

Der Fahrer muss die Ladung bei der Übernahme auf Vollzähligkeit und äußerliche Unversehrtheit prüfen.

Soweit sich weitergehende Anforderungen aus dem Standard IFS Logistic ergeben, verpflichtet der Frachtführer sich, diese nach Anweisung durch den Auftraggeber umzusetzen

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Seit Januar 2020 produzieren wir an unserem Standort in Blaufelden-Wiesenbach klimaneutral.Seit Januar 2020 produzieren wir an unserem Standort in Blaufelden-Wiesenbach klimaneutral.

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