Service / Logistik-Beurteilung

Lieferleistung

Termingetreue Lieferung
Liefer- und Abholtermin sind ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber absolute Fixtermine. Etwaige Verzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Mengengetreue Lieferung
Die Menge der Ware muss auf den Begleitpapieren festgehalten werden und dementsprechend vom Frachtführer gegengezeichnet werden.

Ladungssicherung
Die übernommenen Waren, sind durch den Frachtführer so zu laden und zu sichern, dass eine Beschädigung der Güter weitestgehend auszuschließen ist.

Administrative Leistung

Der Frachtführer hat sicherzustellen, dass bei Abholung und Anlieferung von Gütern, sich das Fahrzeug mind. zwei Stunden vor Eintreffen telefonisch avisiert.

Der Auftraggeber ist spätestens 2 Std. nach Entladung über Differenzen, Beschädigung, etc. zu informieren. Sollte dies nicht erfolgen, behalten wir uns vor 50 € von der Fracht in Abzug zu bringen.

Es ist auch dafür Sorge zu tragen, dass alle Frachtpapiere spätestens 2 Tage nach Anlieferung dem Auftraggeber zugeschickt werden. Nur bei Vorlage der Frachtpapiere wird die Rechnung zur Zahlung freigegeben.

zusätzliche Anforderungen IFS

Hiermit wird akzeptiert, dass unser bzw. eventuell von uns als Subunternehmer beauftragte Unternehmen für alle Transporte, die wir für bosch Tiernahrung GMBH & Co. KG 74272 Blaufelden-Wiesenbach durchführen folgende Anforderungen nach IFS Standard 6, 4.15 www.bosch-tiernahrung.de/service/service-level-agreement erfüllt werden:

Vor der Beladung wird der Zustand unserer Transportfahrzeuge von unseren Mitarbeitern geprüft. Bei Auffälligkeiten (Fremdgerüchen, Staubentwicklung, Feuchtigkeit, Schädlingen, Schimmel) werden von unseren Mitarbeitern entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Wir haben interne Verfahren und Ladeanweisungen, die sicherstellen, dass es nicht zu unerwünschten Kontaminationen (Verunreinigungen bzw. Vermischungen) von Tiernahrung mit anderen Waren auf dem Transportfahrzeug kommen kann. Dies wird u.a. durch eine entsprechende Ladungssicherung erreicht.

Es existiert ein Verfahren, nach dem die Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion unserer Transportfahrzeuge sowie der für die Be- und Entladung benötigten Hilfsmittel durchgeführt wird. Die durchgeführten Reinigungs- und gegebenenfalls Desinfektionsmaßnahmen werden dokumentiert.

Für den Fall, dass wir die Tiernahrung während unseres Transportauftrages zwischen- oder umlagern müssen, ist sichergestellt, dass die dabei verwendeten Be- und Entladerampen und Lagerräume über Vorrichtungen verfügen, die die transportierte Tiernahrung gegen äußere Einflüsse schützen.

Unsere Transportfahrzeuge entsprechen den gültigen gesetzlichen Regelungen vor allem auch in Bezug auf die Sicherheit.

Umgang mit Problemen
Bei Einsatz von Schwestergesellschaften und Subunternehmern muss garantiert werden, dass der geforderte Standart des Auftraggebers gewährleistet werden kann.

Benachrichtigung bei Problemen
Der Frachtführer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei drohendem Lieferverzug oder eventuellen Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Termine sind alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Frachtführers.

Beschädigte oder falsche Waren können nur mit vorheriger Anmeldung und mit einem Retourenschein retourniert werde. Wird Ware ohne Anmeldung und Retourenschein angeliefert, behalten wir uns vor, 150 € Strafgeld zu erheben.

Abrechnung
Als Zahlungsziel gelten 30 Tage nach Eingang der Rechnung samt aller erforderlichen Transportunterlagen.
Nur bei Vorlage aller Frachtpapiere wird die Rechnung zur Zahlung freigegeben.

Palettenschulden sind – soweit nichts anderes vereinbart wurde – binnen 30 Tagen zu bereinigen.
Danach erfolgt eine Verrechnung von Beständen zu unseren Gunsten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € je Rechnung, wie folgt:
Europaletten 18,00 €

Düsseldorfer Paletten 7,50 €

Gitterboxen/Leihcontainer 85 €

Industriepalette 12 €

Eine nachträgliche Anlieferung von Leergut ist nach der Rechnungsstellung nicht mehr möglich.

Eventuelle offene Forderungen für Schäden, Palettenschulden, etc. werden mit dem Frachtgeld aufgerechnet.

zusätzliche Anforderungen IFS

Hiermit wird akzeptiert, dass unser bzw. eventuell von uns als Subunternehmer beauftragte Unternehmen für alle Transporte, die wir für bosch Tiernahrung GMBH & Co. KG 74272 Blaufelden-Wiesenbach durchführen folgende Anforderungen nach IFS Standard 6, 4.15 www.bosch-tiernahrung.de/service/service-level-agreement erfüllt werden:

Vor der Beladung wird der Zustand unserer Transportfahrzeuge von unseren Mitarbeitern geprüft. Bei Auffälligkeiten (Fremdgerüchen, Staubentwicklung, Feuchtigkeit, Schädlingen, Schimmel) werden von unseren Mitarbeitern entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Wir haben interne Verfahren und Ladeanweisungen, die sicherstellen, dass es nicht zu unerwünschten Kontaminationen (Verunreinigungen bzw. Vermischungen) von Tiernahrung mit anderen Waren auf dem Transportfahrzeug kommen kann. Dies wird u.a. durch eine entsprechende Ladungssicherung erreicht.

Es existiert ein Verfahren, nach dem die Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion unserer Transportfahrzeuge sowie der für die Be- und Entladung benötigten Hilfsmittel durchgeführt wird. Die durchgeführten Reinigungs- und gegebenenfalls Desinfektionsmaßnahmen werden dokumentiert.

Für den Fall, dass wir die Tiernahrung während unseres Transportauftrages zwischen- oder umlagern müssen, ist sichergestellt, dass die dabei verwendeten Be- und Entladerampen und Lagerräume über Vorrichtungen verfügen, die die transportierte Tiernahrung gegen äußere Einflüsse schützen.

Unsere Transportfahrzeuge entsprechen den gültigen gesetzlichen Regelungen vor allem auch in Bezug auf die Sicherheit.

Umgang mit Problemen

Bei Einsatz von Schwestergesellschaften und Subunternehmern muss garantiert werden, dass der geforderte Standart des Auftraggebers gewährleistet werden kann.

Benachrichtigung bei Problemen
Der Frachtführer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei drohendem Lieferverzug oder eventuellen Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Termine sind alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Frachtführers.

Beschädigte oder falsche Waren können nur mit vorheriger Anmeldung und mit einem Retourenschein retourniert werde. Wird Ware ohne Anmeldung und Retourenschein angeliefert, behalten wir uns vor, 150 € Strafgeld zu erheben.

Abrechnung
Als Zahlungsziel gelten 30 Tage nach Eingang der Rechnung samt aller erforderlichen Transportunterlagen.
Nur bei Vorlage aller Frachtpapiere wird die Rechnung zur Zahlung freigegeben.

Palettenschulden sind – soweit nichts anderes vereinbart wurde – binnen 30 Tagen zu bereinigen.
Danach erfolgt eine Verrechnung von Beständen zu unseren Gunsten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € je Rechnung, wie folgt:

Europaletten 18,00 €

Düsseldorfer Paletten 7,50 €

Gitterboxen/Leihcontainer 85 €

Industriepalette 12 €

Eine nachträgliche Anlieferung von Leergut ist nach der Rechnungsstellung nicht mehr möglich.

Eventuelle offene Forderungen für Schäden, Palettenschulden, etc. werden mit dem Frachtgeld aufgerechnet.

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Familienbetrieb seit über 60 JahreFamilienbetrieb seit über 60 Jahre

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Seit Januar 2020 produzieren wir an unserem Standort in Blaufelden-Wiesenbach klimaneutral.Seit Januar 2020 produzieren wir an unserem Standort in Blaufelden-Wiesenbach klimaneutral.

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